» » »

 

Kommentare über Wunderboxen GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   22587
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Wunderboxen Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

christianchristian gmbhaugustCommerce kg
 

QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Wunderboxen Gmbh & Co. Kg sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens Wunderboxen Gmbh & Co. Kg

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Hamburg

    Hamburg

    Antragsdatum: 2012-11-08
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-09

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 115413 Bekannt gemacht am: 09.11.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 08.11.2012 Wunderboxen GmbH & Co. KG, Hamburg, Christian-August-Weg 1a, 22587 Hamburg. (E-Commerce-Handel sowie Handel mit auf die Kunden abgestimmten Geschenkboxen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Christian-August-Weg 1a, 22587 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wunderboxen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124905). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wunderboxen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 122527) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an