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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 704780 
  • Unternehmensname

    : Zecha Wertpapierhandel e.K.
  • Bundesland

    : Baden-Wuerttemberg (bw)
  • Stadt

    : Königsbach-Stein
  • Antragsdatum

    : 2013-02-06
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-02-08, Februar 08, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : Der Handel mit Wertpapieren sowie die Verwaltung von Vermögen und Kapitalien.
 

Kommentare über Zecha Wertpapierhandel e.K.

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   75203
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Zecha Wertpapierhandel E.k. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Mannheim

    Baden-Wuerttemberg

    Antragsdatum: 2013-02-06
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-08

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRA 704780 Bekannt gemacht am: 08.02.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 06.02.2013 Zecha Wertpapierhandel e.K., Königsbach-Stein, Sperberweg 5, 75203 Königsbach-Stein. (Der Handel mit Wertpapieren sowie die Verwaltung von Vermögen und Kapitalien.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Sperberweg 5, 75203 Königsbach-Stein. Inhaber: Zecha, Stefan, Königsbach- Stein, *22.06.1965. Entstanden infolge Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zecha Vermögensverwaltung GmbH" mit Sitz in Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 705659) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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