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Address of the company:

  1. DE
 

Keywords / tags

German company Atika Gmbh was found with these keywords:

14303M %26 H bau
 

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Company documents in court:

  1. Münster

    Nordrhein-Westfalen

    Application date: 2013-03-08
    Registration date (by court): 2013-03-13

    Document text:

    Amtsgericht Münster Aktenzeichen: HRB 14303 Bekannt gemacht am: 13.03.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 08.03.2013 ATIKA GmbH, Ahlen, Schinkelstr. 97, 59227 Ahlen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Schinkelstr. 97, 59227 Ahlen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Verbrauchtsgütern aller Art, insbesondere von Baumaschinen sowie Bau- und Gartengeräten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Espinasse, Frederic, Gigean/Frankreich, *26.09.1966; Feyer, Stefan, Neuhausen, *02.07.1968; Kreysa, Thomas, Thannhausen, *09.07.1975, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pollmeier, Axel, Ahlen, *19.09.1958. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ATIKA GmbH & Co. KG, Ahlen (Münster HR A 6482) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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