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Address of the company:

  1. DE
    Post code:   61381
 

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German company Rh Vermögensverwaltung Gmbh was found with these keywords:

stettin
 

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Company documents in court:

  1. Bad Homburg

    Hessen

    Application date: 2013-01-04
    Registration date (by court): 2013-01-10

    Document text:

    Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen: HRB 12519 Bekannt gemacht am: 10.01.2013 12:00 Uhr Veröffentlichungen des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 04.01.2013 RH Vermögensverwaltung GmbH, Friedrichsdorf, Stettiner Ring 23, 61381 Friedrichsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2012. Geschäftsanschrift: Stettiner Ring 23, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hamacher, Rainer, Friedrichsdorf, *15.02.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RH Vermögensverwaltung AG mit dem Sitz in Friedrichsdorf (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9540). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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