Wirl e.K.
German company
Wirl E.k.
has a rating of
(14 votes)
Company Wirl E.k. was given rating of 4.07 based on 14 votes
Company Wirl E.k. was given rating of 4.07 based on 14 votes
Company code
: HRA 723356Company title
: Wirl e.K.Federal state
: Baden-Wuerttemberg (bw)City
: RavensburgApplication date
: 2013-02-14Registration date (by court)
: 2013-02-19, on february 19, on tuesday registered companies in GermanyInternet website
: (unknown)E-mail
: (unknown)Phone
: (unknown)Fax
: (unknown)Industry branch, business category
: (unknown)Description of the business activity
: Handel mit Gastronomiegeräten und Großküchenanlagen sowie die damit zusammenhängenden Montagen
Comments about Wirl e.K.
Address of the company:
- DEPost code: 88214
QR code image
In this section of the page you can see QR code picture of german company Wirl E.k.. QR code is small image with encoded company information. To decode QR code image you have to use special app on your mobile device.
Company historical / previous names
We have no information about historical names of the company.
Company documents in court:
Ulm
Baden-Wuerttemberg
Application date: 2013-02-14Registration date (by court): 2013-02-19Document text:
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRA 723356 Bekannt gemacht am: 19.02.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 14.02.2013 Wirl e.K., Ravensburg, Friedrichshafener Straße 103/1, 88214 Ravensburg. (Handel mit Gastronomiegeräten und Großküchenanlagen sowie die damit zusammenhängenden Montagen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Straße 103/1, 88214 Ravensburg. Inhaber: Wirl, Franz, Ravensburg, *31.01.1950. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 04.02.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wirl GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551026) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Want to change the information? E-mail us at