Zaulig Maklerservice GmbH
German company
Zaulig Maklerservice Gmbh
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Company Zaulig Maklerservice Gmbh was given rating of 4.22 based on 9 votes
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Company code
: HRB 146437 BCompany title
: Zaulig Maklerservice GmbHFederal state
: Berlin (be)City
: BerlinApplication date
: 2012-12-06Registration date (by court)
: 2012-12-10, on december 10, on monday registered companies in GermanyInternet website
: (unknown)E-mail
: (unknown)Phone
: (unknown)Fax
: (unknown)Industry branch, business category
: (unknown)Description of the business activity
: (unknown)
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Company historical / previous names
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Company documents in court:
Charlottenburg (Berlin)
Berlin
Application date: 2012-12-06Registration date (by court): 2012-12-10Document text:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 146437 B Bekannt gemacht am: 10.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 06.12.2012 Zaulig Maklerservice GmbH, Berlin, Hultschiner Damm 201, 12623 Berlin. Firma: Zaulig Maklerservice GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hultschiner Damm 201, 12623 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung von Finanzierungen, Immobilien als Makler nach § 34 c GewO sowie die Vermittlung als Makler von Versicherungen aller Art gem. § 34 d Abs. 1 GewO. Die Gesellschaft wird gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 1 a. den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 2. den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Gehungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln, 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Zaulig, Gerd, *21.12.1956, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Vonau-Zaulig, Patricia, *30.01.1969, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.11.2012; mit Änderung vom 05.12.2012 in § 2 (Gegenstand) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Zaulig Maklerservice e.K. vom Inhaber Gerd Zaulig geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47407 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 02.11.2012. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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