HEUCHERT SANITÄR e. K.
German company
Heuchert Sanitär E. K.
has a rating of
(4 votes)
Company Heuchert Sanitär E. K. was given rating of 4.25 based on 4 votes
Company Heuchert Sanitär E. K. was given rating of 4.25 based on 4 votes
Company code
: HRA 7939 FLCompany title
: HEUCHERT SANITÄR e. K.Federal state
: Schleswig-Holstein (sh)City
: GlücksburgApplication date
: 2013-02-05Registration date (by court)
: 2013-02-05, on february 05, on tuesday registered companies in GermanyInternet website
: (unknown)E-mail
: (unknown)Phone
: (unknown)Fax
: (unknown)Industry branch, business category
: (unknown)Description of the business activity
: (unknown)
Comments about HEUCHERT SANITÄR e. K.
Address of the company:
- DEPost code: 24960
Keywords / tags
German company Heuchert Sanitär E. K. was found with these keywords:
– Glüh – 24960 –QR code image
In this section of the page you can see QR code picture of german company Heuchert Sanitär E. K.. QR code is small image with encoded company information. To decode QR code image you have to use special app on your mobile device.
Company historical / previous names
We have no information about historical names of the company.
Company documents in court:
Flensburg
Schleswig-Holstein
Application date: 2013-02-05Registration date (by court): 2013-02-05Document text:
Amtsgericht Flensburg Aktenzeichen: HRA 7939 FL Bekannt gemacht am: 05.02.2013 11:49 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: Neueintragungen 05.02.2013 HRA 7939 FL: HEUCHERT SANITÄR e. K., Glücksburg, Collenburger Straße 42, 24960 Glücksburg. Einzelunternehmen. Inhaber: 1. Heuchert, Jan, *02.05.1963, Glücksburg. Der Inhaber hat als übernehmender Rechtsträger gemäß Vertrag vom 29.01.2013 und Gesellschafterbeschluss vom selben Tage sein Vermögen verschmolzen mit der HEUCHERT SANITÄR GmbH mit Sitz in Munkbrarup (Amtsgericht Flensburg, HRB 3843 FL, übertragender Rechtsträger). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Want to change the information? E-mail us at